Haushaltsantrag Vorsterstr.2

Antrag der U2L-Fraktion

Investitionsmaßnahme VORSTERPARK 2

Die Gemeindevertretung beschließt:

Alle mit der o.g. Maßnahme verbundenen Aufwendungen für Ingenieurleistungen, Architekten, Bau-Realisierung usw. werden mit einem Sperrvermerk versehen. Des weiteren sind -nach Freigabe- erforderliche Kapitalaufnahmen auf dem freien Markt, die zur Realisierung der Maßnahme benötig werden, von der im März `21 neugewählten Gemeindevertretung zu beschließen.

Begründung:

Im HH-Entwurf 2021 sind Planungskosten für die Immobilie „Vorsterpark 2“ in beträchtlicher Höhe vorgesehen, um in der Folge eine Sanierung vorzubereiten, deren Kosten den finanziellen Spielraum der Gemeinde bei weitem übersteigen und in keinem Verhältnis zu einer wirtschaftlichen Gegenfinanzierung stehen.

Hier werden -geschätzt- je rund 200 TSD Euro für die Sanierung einer -kleinen- Wohneinheit investiert und dies letztendlich zu Lasten aller Steuerbürger der Gemeinde.

Das hat mit Solidarität nichts mehr zu tun und wird von uns als wirtschaftlich unverantwortlich bezeichnet.

Gez. Jürgen Kirchner

U2L-Fraktion

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Wir zeigen Verantwotung

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U2L Gemeindevertreter für Sie im Einsatz

„HEILE WELT LOHHFELDEN“ ?

Wer am Dienstag in der Hauptstraße unterwegs war, konnte in den Vormittagsstunden unseren Gemeindevertreter Hans-Jürgen Fiegand und seine Ehefrau Bärbel beobachten, die mit Plastiksäcken in der Hand auf Lohfeldens Prachtstraße unterwegs waren.

Um es vorweg zu nehmen, NEIN, es wurden keine Schokoladen -Nikoläuse verteilt, sondern Hans-Jürgen und Bärbel marschierten einmal die Straße herauf und herab, um den seit Tagen dort liegenden Müll aufzusammeln und vor den Weihnachtstagen zu entsorgen.
In kürzester Zeit war die Ausbeute groß und die vollen Säcke konnten mitgenommen werden.

Unsere Meinung:
Was hat der gesammelte Müll nur für einen Eindruck auf die Heerscharen von Menschen gemacht, die an dem Weihnachtsrätsel der Jugendpflege teilnahmen und sich in den letzten Tagen die Nasen an den Schaufensterscheiben platt drückten?
Sicherlich ist es für die Parteien in CORONA – Zeiten schwierig, in den Straßenwahlkampf einzutreten, aber wir halten so eine Aktion, wie von Hans-Jürgen und Bärbel

–spontan durchgeführt– für wesentlich sinnvoller.

Schaut man sich die Hauptstraße „vorher“ und „nachher“ an, ist festzustellen, dass hier nachhaltig etwas für ALLE getan wurde – wobei sich die Frage stellt, wo kommt dieser Müll eigentlich her – was sind das für Menschen, die einfach alles fallen lassen, oder wer hat hier eine Mülltonne entleert?

Sei es drum.

Wir, die U2L, haben keine Schokolade zu bieten, wünschen dafür aber umso ehrlicher allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesegnetes neues Jahr.

BLEIBEN SIE GESUND UND HALTEN SIE ABSTAND!

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Kriminalität in Lohfelden

Es muss noch mehr getan werden!

Mehr Jugendarbeit auch zu späteren Zeiten ist erforderlich.

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Der Vorstand

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Vorsterstr. wird Thema im Ausschuss

Ein Kommentar:

„Wer soll das bezahlen“ – oder „Stunde der Wahrheit“ für die Ignoranten“!

Beim Lesen des Artikels bestätigen sich mehr denn je die Überlegungen der drei Oppositionsparteien, dieses Objekt als „Fass ohne Boden“ einzustufen und nach einer Möglichkeit zu suchen, sich diesen Kostengrabes zu entledigen.

Waren es die SPD-Altvorderen und die Vorsitzende des Seniorenbeirates, die mit lautstarkem Getöse und Protestversammlung den Bewohnern ihre Unterstützung vermittelten: „Mit uns kein Verkauf des Gebäudes, die lächerlichen 2,7 Mio muss die Gemeinde aus Fürsorgepflicht stemmen“, holt diese nun die bitterböse Realität ein.

Wird in einer Familie nur soviel Geld ausgegeben, wie man in der Kasse hat, gelten diese einfachen Regeln für die Lohfeldener SPD –mit ihren beiden Ortsvereinen- natürlich nicht.

Die Realität sagt nämlich, dass jetzt schon über 4,3 Millionen geredet wird, eine Summe, die sich noch durch Folgekosten wie den 2.ten Rettungsweg deutlich erhöhen wird.
Und die „erwarteten“ 600 Tausend Euro Zuschuss machen das Projekt auch nicht billiger, da es sich ja ebenfalls um Steuergelder handelt.

Ergo reden wir über einen Invest von (geschätzt) mehr als 5 Millionen für den Erhalt von 2 Dutzend Klein-Wohnungen. Also weit über 200 Tausend pro Wohneinheit.

Das muss uns erst einmal jemand nachmachen.

Und dies vor dem Hintergrund, dass ein KiTa-Neubau (2,3 Mio) zwingend ansteht.
Dieses Geld hat die Gemeinde schon heute nicht übrig.
Aber, wen kümmert`s.

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Beitrittserklärung

Wir stehen für Lohfelden

Beitrittserklärung
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Wir über uns

Ganz ohne Regularien geht es nicht!

  1. In der Mitgliederversammlung führt der/die
    Vorsitzende auch den Vorsitz. Er/Sie kann vertreten
    werden durch den/die 2. Vorsitzende/n, den/die
    Schatzmeister/in, den/die Schrifführer/in, eine/n
    Beisitzer/in oder eine/n gewählte/n
    Versammlungsleiter/in.
  2. Jedes Mitglied kann schriflich oder per Email
    Anträge zur Tagesordnung bis 3 Tage vor
    Versammlungstermin an den Vorstand stellen.
    Dringlichkeitsanträge bedürfen einer Mehrheit von
    2/3 der Anwesenden.
  3. Die Mitgliederversammlung ist stets
    beschlussfähig unabhängig von der Anzahl der
    Anwesenden.
  4. Satzungsänderungen können mit einfacher
    Mehrheit beschlossen werden, wenn in der
    Einladung darauf gesondert hingewiesen wurde.
    Andernfalls gilt eine 2/3 Mehrheit der
    Anwesenden.
  5. Die Mitgliederversammlung hat u. a. folgende
    Aufgaben:
    – Beschluss über die Satzung und
    Satzungsänderungen
    – Beschluss über das Kommunalprogramm
    – Beschluss über alle Fragen von grundsätzlicher und
    gemeindlicher Bedeutung
    – Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer für 2
    Jahre. Die gewählten Personen bleiben bis zu einer
    Neuwahl im Amt.
    – Wahl der Kandidaten für die Kommunalwahl in den
    Wahlkreisen und auf der Liste.
    – Beschlussfassung über Stimmberechtigung,
    Tagesordnung, Geschäftsordnung, Kassenbericht,
    Beiträge, Entlastungen, Niederschriften, Bericht
    des Vorstandes und der Mandatsträger.
  6. Wahlen sind frei und geheim.
  7. Über die Mitgliederversammlung wird ein
    Ergebnisprotokoll gefertigt und vom/von der
    Schriftführer/in und vom/von der Vorsitzenden
    unterzeichnet.
    Vorstand
    Der/die Vorsitzende vertrittdie Unabhängige Liste
    Lohfelden (U2L) nach außen.
    Er/Sie kann sich durch ein Vorstandsmitglied
    vertreten lassen.
    Eine nähere interne Aufgabenverteilung regelt der
    Vorstand.
    Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
    Aufgaben:
    – Leitung des Ortsverbandes
    – Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
    – Einrichtung und Koordination von Arbeitskreisen
    – Zusammenarbeit mit anderen Wählergruppen und
    Parteien
    – Rechnungslegung und Jahresbericht
    – Öffentlichkeitsarbeit
    Fration
    Die FrakXtion der U2L in der Gemeindevertretung
    konstituiert sich jeweils nach der Wahl zur Gemeindevertretung.
    Sie setzt sich zusammen aus
    den für die Gemeindevertretung gewählten
    Mandatsträgern der U2L. Sie wählt die Mitglieder
    oder Delegierten für die gemeindlichen
    Gremien und Organisationen. Sie beschließt bis zu 6
    Fachbeiräte.
    Die Mitglieder der Fraktion sind in ihren Entscheidungen
    frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet.
    Verfahrensgrundsätze:
    – Die Ladungsfrist beträgt mindestens 1 Woche.
    Verkürzte Ladungsfristen sind zulässig, wenn kein
    Mitglied des Vorstandes widerspricht.
    – Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
    mindestens 1 Mitglied des geschäftsführenden
    Vorstandes und 2 weitere Vorstandsmitglieder
    anwesend sind.
    – Es wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt.
    Mitgliederversammlung
  8. Die Mitgliederversammlung ist das oberste
    Organ der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L).
  9. Die Mitgliederversammlung findet mindestens
    einmal jährlich statt. Sie findet außerdem statt,
    wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es
    schriftlich verlangt.
  10. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mit
    Bekanntgabe der Tagesordnung im Blickpunkt
    oder persönlich per Email. Die Ladungsfrist
    beträgt mindestens 1 Woche. Bei sehr
    dringlichen Entscheidungen kann mit einer
    Ladungsfrist von 3 Tagen eingeladen werden.

 

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