Wir über uns

Ganz ohne Regularien geht es nicht!

  1. In der Mitgliederversammlung führt der/die
    Vorsitzende auch den Vorsitz. Er/Sie kann vertreten
    werden durch den/die 2. Vorsitzende/n, den/die
    Schatzmeister/in, den/die Schrifführer/in, eine/n
    Beisitzer/in oder eine/n gewählte/n
    Versammlungsleiter/in.
  2. Jedes Mitglied kann schriflich oder per Email
    Anträge zur Tagesordnung bis 3 Tage vor
    Versammlungstermin an den Vorstand stellen.
    Dringlichkeitsanträge bedürfen einer Mehrheit von
    2/3 der Anwesenden.
  3. Die Mitgliederversammlung ist stets
    beschlussfähig unabhängig von der Anzahl der
    Anwesenden.
  4. Satzungsänderungen können mit einfacher
    Mehrheit beschlossen werden, wenn in der
    Einladung darauf gesondert hingewiesen wurde.
    Andernfalls gilt eine 2/3 Mehrheit der
    Anwesenden.
  5. Die Mitgliederversammlung hat u. a. folgende
    Aufgaben:
    – Beschluss über die Satzung und
    Satzungsänderungen
    – Beschluss über das Kommunalprogramm
    – Beschluss über alle Fragen von grundsätzlicher und
    gemeindlicher Bedeutung
    – Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer für 2
    Jahre. Die gewählten Personen bleiben bis zu einer
    Neuwahl im Amt.
    – Wahl der Kandidaten für die Kommunalwahl in den
    Wahlkreisen und auf der Liste.
    – Beschlussfassung über Stimmberechtigung,
    Tagesordnung, Geschäftsordnung, Kassenbericht,
    Beiträge, Entlastungen, Niederschriften, Bericht
    des Vorstandes und der Mandatsträger.
  6. Wahlen sind frei und geheim.
  7. Über die Mitgliederversammlung wird ein
    Ergebnisprotokoll gefertigt und vom/von der
    Schriftführer/in und vom/von der Vorsitzenden
    unterzeichnet.
    Vorstand
    Der/die Vorsitzende vertrittdie Unabhängige Liste
    Lohfelden (U2L) nach außen.
    Er/Sie kann sich durch ein Vorstandsmitglied
    vertreten lassen.
    Eine nähere interne Aufgabenverteilung regelt der
    Vorstand.
    Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
    Aufgaben:
    – Leitung des Ortsverbandes
    – Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
    – Einrichtung und Koordination von Arbeitskreisen
    – Zusammenarbeit mit anderen Wählergruppen und
    Parteien
    – Rechnungslegung und Jahresbericht
    – Öffentlichkeitsarbeit
    Fration
    Die FrakXtion der U2L in der Gemeindevertretung
    konstituiert sich jeweils nach der Wahl zur Gemeindevertretung.
    Sie setzt sich zusammen aus
    den für die Gemeindevertretung gewählten
    Mandatsträgern der U2L. Sie wählt die Mitglieder
    oder Delegierten für die gemeindlichen
    Gremien und Organisationen. Sie beschließt bis zu 6
    Fachbeiräte.
    Die Mitglieder der Fraktion sind in ihren Entscheidungen
    frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet.
    Verfahrensgrundsätze:
    – Die Ladungsfrist beträgt mindestens 1 Woche.
    Verkürzte Ladungsfristen sind zulässig, wenn kein
    Mitglied des Vorstandes widerspricht.
    – Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
    mindestens 1 Mitglied des geschäftsführenden
    Vorstandes und 2 weitere Vorstandsmitglieder
    anwesend sind.
    – Es wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt.
    Mitgliederversammlung
  8. Die Mitgliederversammlung ist das oberste
    Organ der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L).
  9. Die Mitgliederversammlung findet mindestens
    einmal jährlich statt. Sie findet außerdem statt,
    wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es
    schriftlich verlangt.
  10. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mit
    Bekanntgabe der Tagesordnung im Blickpunkt
    oder persönlich per Email. Die Ladungsfrist
    beträgt mindestens 1 Woche. Bei sehr
    dringlichen Entscheidungen kann mit einer
    Ladungsfrist von 3 Tagen eingeladen werden.

 

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