Ganz ohne Regularien geht es nicht!
- In der Mitgliederversammlung führt der/die
Vorsitzende auch den Vorsitz. Er/Sie kann vertreten
werden durch den/die 2. Vorsitzende/n, den/die
Schatzmeister/in, den/die Schrifführer/in, eine/n
Beisitzer/in oder eine/n gewählte/n
Versammlungsleiter/in. - Jedes Mitglied kann schriflich oder per Email
Anträge zur Tagesordnung bis 3 Tage vor
Versammlungstermin an den Vorstand stellen.
Dringlichkeitsanträge bedürfen einer Mehrheit von
2/3 der Anwesenden. - Die Mitgliederversammlung ist stets
beschlussfähig unabhängig von der Anzahl der
Anwesenden. - Satzungsänderungen können mit einfacher
Mehrheit beschlossen werden, wenn in der
Einladung darauf gesondert hingewiesen wurde.
Andernfalls gilt eine 2/3 Mehrheit der
Anwesenden. - Die Mitgliederversammlung hat u. a. folgende
Aufgaben:
– Beschluss über die Satzung und
Satzungsänderungen
– Beschluss über das Kommunalprogramm
– Beschluss über alle Fragen von grundsätzlicher und
gemeindlicher Bedeutung
– Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer für 2
Jahre. Die gewählten Personen bleiben bis zu einer
Neuwahl im Amt.
– Wahl der Kandidaten für die Kommunalwahl in den
Wahlkreisen und auf der Liste.
– Beschlussfassung über Stimmberechtigung,
Tagesordnung, Geschäftsordnung, Kassenbericht,
Beiträge, Entlastungen, Niederschriften, Bericht
des Vorstandes und der Mandatsträger. - Wahlen sind frei und geheim.
- Über die Mitgliederversammlung wird ein
Ergebnisprotokoll gefertigt und vom/von der
Schriftführer/in und vom/von der Vorsitzenden
unterzeichnet.
Vorstand
Der/die Vorsitzende vertrittdie Unabhängige Liste
Lohfelden (U2L) nach außen.
Er/Sie kann sich durch ein Vorstandsmitglied
vertreten lassen.
Eine nähere interne Aufgabenverteilung regelt der
Vorstand.
Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Aufgaben:
– Leitung des Ortsverbandes
– Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
– Einrichtung und Koordination von Arbeitskreisen
– Zusammenarbeit mit anderen Wählergruppen und
Parteien
– Rechnungslegung und Jahresbericht
– Öffentlichkeitsarbeit
Fration
Die FrakXtion der U2L in der Gemeindevertretung
konstituiert sich jeweils nach der Wahl zur Gemeindevertretung.
Sie setzt sich zusammen aus
den für die Gemeindevertretung gewählten
Mandatsträgern der U2L. Sie wählt die Mitglieder
oder Delegierten für die gemeindlichen
Gremien und Organisationen. Sie beschließt bis zu 6
Fachbeiräte.
Die Mitglieder der Fraktion sind in ihren Entscheidungen
frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Verfahrensgrundsätze:
– Die Ladungsfrist beträgt mindestens 1 Woche.
Verkürzte Ladungsfristen sind zulässig, wenn kein
Mitglied des Vorstandes widerspricht.
– Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens 1 Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes und 2 weitere Vorstandsmitglieder
anwesend sind.
– Es wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt.
Mitgliederversammlung - Die Mitgliederversammlung ist das oberste
Organ der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L). - Die Mitgliederversammlung findet mindestens
einmal jährlich statt. Sie findet außerdem statt,
wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es
schriftlich verlangt. - Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mit
Bekanntgabe der Tagesordnung im Blickpunkt
oder persönlich per Email. Die Ladungsfrist
beträgt mindestens 1 Woche. Bei sehr
dringlichen Entscheidungen kann mit einer
Ladungsfrist von 3 Tagen eingeladen werden.