Abwassergebühren – auch in Lohfelden ungerecht und unsozial

AbwasserGebührenberechnung-für-2013

Abgabenberechnung Wasser – sozial gerecht und sachgerecht und transparent

Nach etwa 10 Jahren sollen ab 01.01.2013 in Lohfelden die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser und der Frischwasserbeitrag geändert werden:

 Frischwasser                                 von € 1,50/m³    auf € 1,99/m³

 Schmutzwasser                           von € 2,04/m³    auf € 1,94/m³

 Summe Wasserkosten            von € 3,54/m³    auf € 3,93/m³ (+ 11%)

 Niederschlagsgebühr             von € 0,69/m²    auf € 0,44/m²

Daran ist vordergründig zunächst nichts auszusetzen. Wenn man aber die Berechnungssystematik näher unter die Lupe nimmt und einem auch endlich auffällt, dass beim Abwasser seit zig Jahren auf Kosten der Gebührenzahler jährlich 300.000,- bis weit über 500.000,- € „Gewinn“ gemacht wurde, für den allgemeinen Haushalt, dann müssen diese Abgaben kritisch geprüft werden.

Hierbei kommt dem Verteilungsschlüssel für die Aufteilung und Zuordnung der Kosten auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser die zentrale Bedeutung zu!

Bis Ende 2012 galt die Kostenaufteilung 75% Schmutzwasser und 25% Niederschlagswasser, künftig soll 63% zu 37% gelten.

Wer diese Kostenaufteilung definiert, quasi amtlich feststellt, lässt sich nicht recherchieren! Aber „… sie habe sich bewährt….“, für wen?

Das erscheint höchst willkürlich! Übrigens soll Kassel nach dem gleichen Verhältnis abrechnen.

Man kann mit zwei Vorgehensweisen den Verteilungsschlüssel hinterfragen, ohne die Kosten, die von der Verwaltung angeführt werden, anzuzweifeln, auch die von uns und anderen als zu hoch gesehene kalkulatorische – entgangene – Verzinsung des Anlagevermögens mit 6,5%, die als Kosten mit einfließen.

Hier ist es zwingend, dass seitens der obersten Finanzbehörden eine innovative, nämlich zeitlich gewichtete Verzinsung vorgegeben wird. Wir werden hierzu in 2013 unsere Auffassung darlegen.

                                   Plausibilität:

Wem sind die Kosten für Reparaturen und Investitionen zuzuordnen?

z.B. bei

– Abwasserrohrbruch, wir meinen                            50% Schmutz                50% Niederschlag

– Rohrerweiterung, wir meinen                                     0% Schmutz              100% Niederschlag

– Rohrablagerungen fräsen, wir meinen  100% – 80% Schmutz        0% – 20% Niederschlag

Das Dilemma:

1. Beim Schmutzwasser müssen wir bestrebt sein, die Fließgeschwindigkeit im Rohr wegen der entstehenden Ablagerungen zu vergrößern, somit kleinere Rohrdurchmesser bzw. tiefere Rohrbodenrinnen vorzusehen.

2. Beim Oberflächenwasser hingegen sind wir bestrebt, den nicht regelmäßigen, starken Regengüssen ausreichende Abflussmöglichkeiten zu bieten, damit nicht Straßen, Felder und Keller überflutet werden, somit sind große Rohrdurchmesser vorzusehen.

Haben wir bisher eher in engere Rohre oder vielmehr in größere Rohre und Vorfluter investiert?

Warum geben wir viel Geld für einen Generalentwässerungsplan aus?

Weil Schmutzwasser unser Problem ist, wohl nicht? Sondern überwiegend Niederschlagswasser.

Fazit:

Der überwiegende Teil der Kosten und Investitionen wird vom Oberflächenwasser verursacht.

Somit darf der Kostenverteilschlüssel für Schmutzwasser nur maximal 50% betragen und nicht mehr, wie dies bisher war mit 75% und ab 2013 mit 63% weiterhin gelten soll!

                                   Berücksichtigung der „hydraulischen Wahrheit“:

Fließen fiktive oder reale Mengen an Wasser durch unsere Abwasserrohre?

– Schmutzwasser:                                                                       647.066 m³/Jahr

– Niederschlagswasser: dies wird bisher überhaupt nicht erfasst oder mit ausreichender Genauigkeit geschätzt – obwohl die entwässernden Flächen bekannt sind, mit ca. 1.096.877 m², und obwohl für unsere Region ein amtlicher durchschnittlicher Niederschlagswert pro Monat oder Jahr vom Deutschen Wetterdienst (DWD) über die Messstation Kassel festgestellt wird! Die Niederschlagsmenge ist für Jedermann über Internet kostenlos abrufbar. (Für 2011 = 655,2 l/m²)

Und wenn man die Werte vom DWD Kassel als Kalkulationsbasis nicht akzeptiert, muss in Lohfelden mindestens eine Messstation für Niederschläge errichtet werden!

Eine Messvorrichtung mit PLUVIO 2 der Firma Ott Hydromet GmbH, Kempten, kostet 5.000 € – 8.000 €. 

Die künftige Gebührengerechtigkeit sollte uns eine Gesamtinvestition von einmalig ca. 20.000 € Wert sein.

Berechnung:

Hinreichend genau kann ein durchschnittlicher jährlicher Niederschlag für Lohfelden in Höhe von 0,660 m³/m² Jahr herangezogen werden.

– Niederschlagswasser:   0,660 m³/m² x 1.096.877 m²   =   723.939 m³/Jahr

Somit fließen in der Kalkulationsperiode jährlich durch die Rohre 647.066 m³ Schmutzwasser (verkaufte Frischwassermenge) und ca. 723.939 m³ Oberflächenwasser,

in Summe 1.371.005 m³ Abwasser, was zu einem hydraulischen Verhältnis mit

Schmutzwasseranteil =            47,2%               und nicht 63%

Regenwasseranteil =                 52,8%               und nicht 37%   führt.

Ich habe die beiden Blätter der Steuerprüferkanzlei Strecker, Berger und Partner (sp+p) mit den Kalkulationszahlen zur Wasserversorgung (Frischwasser) und zur Abwasserentsorgung kopiert erhalten.

Entsprechend dieser Systematik, ohne an den Zahlen etwas zu verändern, wird nachfolgend die Gebührenberechnung dargelegt, aber unter Berücksichtigung der Niederschlagsmenge, also der „hydraulischen Wahrheit“:

AUFWAND:         1. ordentlicher Aufwand                           – 1.148.900,00 €

                                 2. Abschreibungen                                          – 514.439,57 €

                                3. entgangene Anlagenverzinsung             – 547.809,05 €

Über die Gebühr zu finanzieren                                                 – 2.211.148,62 €

reduziert um     4. AfA Hausanschlüsse, beitragsgedeckt    422.376,27 €

Zu deckende Kosten                                                              – 1.788.772,35 €

davon

an Schmutzwasserkosten               47,2%                  – 844.300,55 €

an Niederschlagswasserkosten   52,8%                  – 944.471,80 €

Mit der Annahme von sb+p, dass nur 92,7% (?) des verbrauchten Frischwassers ins Abwasser gelangen,

ergibt sich eine gewichtete Abwassermenge                   599.836 m³

            844.300,55 € / 599.836 m³ =       1,41 €/m³          Schmutzwassergebühr

Für die Niederschlagsgebühr ergibt sich:

Niederschlagswasserkosten                            52,8%                          – 944.471,80 €

Eigenanteil Gemeinde    24,0% (künftig neu zu ermitteln)           226.673,23 €

Gebührenbedarf                                                                                         – 717.798,57 €

            717.798,57 € / 1.096.877 m² =   0,654 €/m²        Niederschlagsgebühr

Diese Zahlen kann man auch grob für die Vergangenheit heranziehen und muss dann erkennen, dass die Lohfeldener beim Abwasser bisher „über Gebühr“ zur Kasse gebeten wurden und andere „Wohltaten“ aus dem normalen Haushalt mitfinanziert haben. Für 2012 wird ein Überschuss von 932.648 € im Nachtragshaushalt bestätigt.

Es muss aber auch jedem klar sein, dass die Gemeinde bisher mit den Überschüssen im allgemeinen Haushalt kalkuliert hat und dass ein möglicher Fehlbetrag wegen einer korrekten, transparenten Abwassergebührenrechnung, wie sie hier gefordert wird, entweder durch erhöhte Sparsamkeit/ weniger Ausgaben oder durch andere Einnahmen ausgeglichen werden muss.

Bei der Berechnung für die Wasserversorgung (Frischwasser) müssen wir konsequenter Weise der Kalkulation von Strecker, Berger + Partner folgen, wenn auch mit Zähneknirschen wegen den Abschreibungen und den zusätzlichen kalkulatorischen, fiktiven Kosten einer 6,5%igen Anlageverzinsung.

Hier ergibt sich mit ordentlichen Aufwendungen von -889.400,00 € und Abschreibungen von -364.798,00 € und kalkulatorischen Zinsen von -185.865,37 € und sonstigen Erträgen und Auflösungen von 180.500,00 € eine

zu deckende Kostensumme von                                – 1.259.563,36 €                      

1.259.563,36 € / 647.066 m³ =   1,95 €/m³           

zzgl. 7,0% Mwst.                                 2,08 €/m³          Frischwassergebühr

Wir fordern, die Niederschlagsmenge mit zu berücksichtigen und die Gebühren zunächst wie folgt ab 01.01.2013 festzusetzen und regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre gemäß unserer innovativen Berechnungssystematik zu überprüfen:

                                                       47,2/52,8         –           50/50             bisher       Verwaltung

Frischwasser                        2,08 €/m³        –           2,08                 1,50                  1,99

Schmutzwasser                   1,41 €/m³         –           1,49                  2,04                  1,94

Summe Wasserkosten   3,49 €/m³         –          3,57                 3,54                  3,93

Niederschlag                        0,66 €/m²         –          0,62                 0,69                  0,44

Die Errichtung einer DWD-konformen gemeindeeigenen Messstation für Niederschläge wird gefordert. Das RP Kassel würde lt. Herrn Pook dann gern auf diese Daten zugreifen können, weil die Messstation Kassel in Richtung Schauenburg verlegt wird.

Diese Gebührenansätze decken alle von der Verwaltung geltend gemachten Kosten ab, sie benachteiligen niemanden, sie sind sozial gerecht und ausgewogen, und sie sind Verursacher bezogen.

Sie entsprechen der vom Gesetzgeber jüngst gestellten Anforderung und stellen eine korrekte gesplittete Gebühr dar.

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