Redebeitrag der U2L in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2011 zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer weiteren Hähnchenmastanlage mit 79.800 Mastplätzen durch den Betrieb Gundelach Horch GbR:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste/Zuhörer,
die durch den RP vorgenommene Einstufung der Hähnchenmastanlage nach dem Baugesetz als priviligiertes Vorhaben der Landwirtschaft nimmt der Gemeinde ihre Steuerungs- und Überwachungsmöglichkeiten, die sie bei einer Einstufung als Gewerbebauvorhaben gehabt hätte.
Was ist denn an dieser industriellen Mastanlage noch landwirtschaftlich? Das Privileg ist an den Haaren herbeigezogen.
Die durch das Bauamt und dem Ausschuss für Technik und Umwelt ausgearbeiteten u.E. guten Auflagen und Überwachungsforderungen zum Schutz der Gesundheit der Einwohner der Gemeinde könnten durch den RP so umgesetzt werden – müssen es aber leider nicht.
Selbst wenn alle vorgeschlagenen Auflagen so umgesetzt werden sollten, sehen wir trotzdem eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Man darf nicht verschweigen, dass in solchen Mastanlagen bei Bedarf pharmakologische Behandlungen des gesamten Hähnchenbestandes gegen bakterielle Erkrankungen der Tiere mit Antibiotika vorgenommen werden. Diese Behandlungen können zu Resistenzbildungen gegen Antibiotikamittel führen. Die Keime, die dann anitbiotikaressistent sind, werden beim Abtransport der gemästeten Tiere in die Umgebung freigesetzt und können dort krankheitsauslösend wirken.
Weitere Gefahren sehen wir in der Ausbringung der Exkremente auf die umliegenden Felder, nachdem sie in der Biogasanlage umgesetzt wurden. Die Umwelteinflüsse wie Regen und Wind sorgen für eine großräumige Verteilung in Gewässer, Luft und evtl. ins Grundwasser. Hierdurch könnten ebenfalls alle möglichen Krankheitserreger und hochresistente Keime ihre Wirkung auf Mensch und Tier erzielen.
Für die bereits bestehende Hähnchenmastanlage und Biogasanlage wurden keinerlei Nachweise bisher vorgelegt auf
- Unbedenklichkeit der Anlagen und den daraus ausgehenden gesundheitsgefährdenden Immissionen und über den Ausschluss von gesundheitsgefährdenden Keimen, Stäuben und Endotoxinen über die Exkremente,
- Nachweise über die toxokologische Gesamtbewertung und über den Ausschluss eines Verstoßes in Bezug auf § 5 Abs. 1 BImSchG und
- Nachweisliche Prüfung und Veröffentlichung der Ergebnisse eines Unbedenklichkeitsgutachtens mit Einbeziehung von Kleinkindern, immungeschwächten und älteren Menschen mit besonderen Umständen z.B. Asthma, Allergien, chronisch Erkrankte und Schwangeren.
- Auswirkungen auf die Wertigkeit der Immobilien und evtl. Attraktivitätsverluste für den Fremdenverkehr
Daher können wir aus Sorge um die Gesundheit der Bürger dem Bau und Betrieb dieser zweiten Hähnchenmastlage nicht zustimmen.
Es ist nur eine Vermutung, aber nach unserer Einschätzung dürfte dies nicht die letzte Hähnchenmastanlage an diesem Standort bleiben.