Satzung und Beitrittserklärung

§ 1 Name, Sitz und Zweck

Die Unabhängige Liste Lohfelden (U2L) ist eine unabhängige Wählergruppe im Sinne des Hessischen Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes – GKWG – in seiner jeweils gültigen Fassung. Sie hat ihren Sitz in Lohfelden.
Der Zweck der U2L ist darauf gerichtet, sozial ausgewogen die Interessen aller Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne des Allgemeinwohls nur in der Gemeinde Lohfelden zu vertreten. Durch eigene Wahlvorschläge auf kommunaler Ebene soll bei der politischen Willensbildung mitgewirkt werden. Sie stellt sich die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger zur aktiven parteiunabhängigen Gemeindepolitik anzuregen.

§ 2 Mitgliedschaft und Beiträge

1. Mitglied werden können alle wahlberechtigten Frauen und Männer aus der Gemeinde Lohfelden, die sich zur vorliegenden Satzung und der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L) bekennen.

2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung und Annahme durch den Vorstand.

3. Die Mitgliedschaft in einer Partei schließt die Mitgliedschaft in der U2L aus. Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung.

4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, schriftlich erklärten Austritt und durch Beschluss des Vorstandes. Ein Berufungsverfahren über die Mitgliederversammlung ist möglich.

5. Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 24,- pro Familie/ Haushalt und ist zur Jahresmitte fällig. Der Vorstand kann auf Antrag individuell niedrigere Jahresbeiträge beschließen.

§ 3 Organe der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L)

Organe der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L) sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 4 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L).

2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie findet außerdem statt, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es schriftlich verlangt.

3. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mit Bekanntgabe der Tagesordnung im Blickpunkt oder persönlich per Email. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 1 Woche. Bei sehr dringlichen Entscheidungen kann mit einer Ladungsfrist von 3 Tagen eingeladen werden.

4. In der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende auch den Vorsitz. Er kann vertreten werden durch den 2. Vorsitzenden, den Schatzmeister, den Schriftführer, einen Beisitzer oder einen gewählten Versammlungsleiter.

5. Jedes Mitglied kann schriftlich oder per Email Anträge zur Tagesordnung bis 3 Tage vor Versammlungstermin an den Vorstand stellen. Dringlichkeitsanträge bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden.

6. Die Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig unabhängig von der Anzahl der Anwesenden.

7. Satzungsänderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn in der Einladung darauf gesondert hingewiesen wurde. Andernfalls gilt eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden.

8. Die Mitgliederversammlung hat u. a. folgende Aufgaben:

– Beschluss über die Satzung und Satzungsänderungen

– Beschluss über das Kommunalprogramm

– Beschluss über alle Fragen von grundsätzlicher und gemeindlicher Bedeutung

– Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer für 2 Jahre. Die gewählten Personen bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt.

– Wahl der Kandidaten für die Kommunalwahl in den Wahlkreisen und auf der Liste.

– Beschlussfassung über Stimmberechtigung, Tagesordnung, Geschäftsordnung, Kassenbericht, Beiträge, Entlastungen, Niederschriften, Bericht des Vorstandes und der Mandatsträger.

9. Wahlen sind frei und geheim.

10. Über die Mitgliederversammlung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt und vom Schriftführer und vom Vorsitzenden unterzeichnet.

§ 5 Vorstand

1. Zusammensetzung:

a) Vorsitzender

b) stellvertretender Vorsitzender

c) Schatzmeister

d) Schriftführer

e) bis zu 5 Beisitzer nach Beschluss der Mitgliederversammlung

Die Personen zu a) und b) bilden den geschäftsführenden Vorstand.

2. Der Vorsitzende vertritt die Unabhängige Liste Lohfelden (U2L) nach außen. Er kann sich durch ein Vorstandsmitglied vertreten lassen. Eine nähere interne Aufgabenverteilung regelt der Vorstand. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.

3. Aufgaben:

– Leitung des Ortsverbandes

– Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung

– Einrichtung und Koordination von Arbeitskreisen

– Zusammenarbeit mit anderen Wählergruppen und Parteien.

– Rechnungslegung und Jahresbericht

– Öffentlichkeitsarbeit im Sinne § 1.

4. Verfahrensgrundsätze:

– Die Ladungsfrist beträgt mindestens1 Woche. Verkürzte Ladungsfristen sind zulässig, wenn kein Mitglied des Vorstandes widerspricht.

– Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 1 Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und 2 weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind.

– Es wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt.

§ 6 Die Fraktion der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L)

Die Fraktion der U2L in der Gemeindevertretung konstituiert sich jeweils nach der Wahl zur Gemeindevertretung. Sie setzt sich zusammen aus den für die Gemeindevertretung gewählten Mandatsträgern der U2L. Sie wählt die Mitglieder oder Delegierten für die gemeindlichen Gremien und Organisationen. Sie beschließt bis zu 6 Fachbeiräte.
Die Mitglieder der Fraktion sind in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet.

§ 7 Rechnungslegung

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Der Vorstand der Unabhängigen Liste Lohfelden (U2L) hat über die Herkunft und die Verwendung der Finanzmittel sowie über das Vermögen Rechnung zu legen.

§ 8 Auflösung

1. Über eine Auflösung entscheidet eine Mitgliederversammlung mit 2/3 der Anwesenden.

2. Das verbleibende Vermögen soll gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Das Nähere beschließt die Mitgliederversammlung.

Beschlossen am 11.04.2011

Für den Vorstand:

gez. Jürgen Kirchner, Vorsitzender

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